Zahnbehandlung: Probleme bei der Privatabrechnung

Umfassende Zahngesundheit: Besters & Partner in Bremen sorgen für höchste Transparenz bei den Kosten

Das leidige Thema Eigenbeteiligung betrifft nicht mehr nur gesetzlich versicherte Patienten: Durch das zunehmend restriktive Erstattungsverhalten der privaten Krankenkassen müssen mittlerweile auch Privatpatienten immer öfter einen Teil der Kosten für zahnmedizinische Behandlungen selbst tragen.

Herr Besters, wie hat sich das Erstattungsverhalten der privaten Krankenkassen in den vergangenen Jahren verändert?

Markus Besters: „Anders als die gesetzlichen Kassen boten die privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen ihren Versicherten lange eine Art Vollkaskoschutz, wenn es um die Kosten für zahnmedizinische Behandlungen ging. Doch das hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert – heute wird immer restriktiver geprüft, ob Behandlungskosten erstattet werden und vor allem auch in welcher Höhe. Durch die abnehmende Erstattungsbereitschaft müssen sich auch privat versicherte Patienten leider daran gewöhnen, dass ein gewisser Teil der Kosten von ihnen selbst zu tragen ist.“

Was sind häufige Probleme?

Markus Besters: „Ein häufiges Problem sind Beanstandungen seitens der privaten Krankenversicherungen hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit einzelner Leistungen, obwohl der Gesetzgeber hierfür klare Grenzen gesetzt hat. Auch die Höhe der Abrechnung wird infrage gestellt, insbesondere die Steigerungsfaktoren. Unsere Abrechnung erfolgt gemäß den Richtlinien der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die einen Basisbetrag für jede Behandlung vorsieht. Dieser wird dann je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad mit einem Steigerungsfaktor multipliziert. Bedauerlicherweise werden die angesetzten Faktoren von den privaten Versicherern immer öfter bemängelt und nicht vollständig erstattet.“

Was raten Sie Patienten?

Markus Besters: „Wir orientieren uns bei der Behandlung ausschließlich am Wohl des Patienten und seiner optimalen Versorgung, nicht daran, welchen Faktor der jeweilige Kostenträger erstattet. Vor Behandlungsbeginn ist es daher ratsam, den Heil- und Kostenplan bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einzureichen — je nach Versicherungstarif werden Patienten dann über Umfang und Höhe der Kostenerstattung informiert. So wartet am Ende keine böse Überraschung.“

Ein weiteres Problem betrifft die Analogleistungen. Welche Schwierigkeiten treten hier auf und wie unterstützen Sie Patienten dabei?

Markus Besters: „Analogleistungen beziehen sich auf medizinisch notwendige Leistungen, die nicht explizit in der aktuellen Gebührenordnung aufgeführt sind. Dazu gehören neue digitale Technologien, innovative Behandlungsmethoden und Therapieansätze. Gerade diese Positionen stoßen oft auf Widerstand, da viele private Kostenträger darauf bestehen, nur die ausdrücklich im Gebührenverzeichnis aufgeführte Leistungen zu erstatten. Da es für Patienten kaum nachvollziehbar ist, was erstattet wird und was nicht, sollten sie uns bei Unsicherheiten unbedingt ansprechen: Wir klären sie gerne vor Behandlungsbeginn darüber auf, bei welchen Leistungen des Therapieplans Erstattungsprobleme entstehen könnten und mit welchen Eigenanteilen sie möglicherweise rechnen müssen.“

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